Gemeinde Gabersdorf - erste Familien- und Kinderfreundliche Gemeinde Österreichs

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Förderungen der Gemeinde Gabersdorf

 

Neues Energiefördermodell der Gemeinde Gabersdorf

 

Sonstige Förderungen:

Musikschulbeitrag

Das Steirische Musikschulförderungsgesetz sieht vor, daß die Gemeinden einen Gemeindebeitrag, welcher jährlich in der Grazer Zeitung (Amtsblatt für die Steiermark) bekanntgemacht wird, zu entrichten hat. Da die Musikausbildung aber auch von privaten Schulen angeboten und auch beansprucht wird, beschloss der Gemeinderat einstimmig, auch für diese Ausbildung einen Beitrag zu leisten. Die Höhe des Gemeindebeitrages richtet sich nach der Forderung der Musikschule abzüglich des monatlichen Elternbeitrages in Höhe von € 32,50. Als Obergrenze wurde der Betrag von € 496,- lt. Grazer Zeitung fixiert.

Die Förderung wird erst unter Vorlage der Abbuchungsbelege am Schuljahresende ausbezahlt. 

 

Förderung für Lehrlinge

Für die Lehrlinge ist in der Gemeinde Gabersdorf aufgrund eines Gemeinderatsbeschlusses keine Kommunalabgabe zu entrichten.

Die Förderung wird nach Ende der Lehrzeit gewährt. Diesbezüglich ist bei der Gemeinde Gabersdorf schriftlich anzusuchen und es sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  1. Lehrvertrag
  2. Lehrabschlusszeugnis
  3. Nachweis der Lohnkosten während der Lehrzeit

 

Förderung für Kinderkrippe

Die Gemeinde gewährt eine Förderung in Höhe von € 25,-/Monat für die Unterbringung von Kleinkindern in einer Kinderkrippe.

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