Solar- und Biomasseförderung in Gabersdorf
Siehe auch: Förderungen der Gemeinde
Bei Umstellung der bisherigen Warmwasseraufbereitung oder Raumheizung auf Solarheizung und bei Neuerrichtung dieser Anlagen gewährt die Gemeinde Gabersdorf einen Zuschuß. Pro m² installierter Kollektorfläche (mindestens 4 m²) wird ein Zuschuß in Höhe von € 50,-- gewährt. Die Förderung wird für maximal 30 m² gewährt.
Förderungswerber können sein:
- Gebäudeeigentümer
- Wohnungseigentümger
- Hauptmieter
- Pächter
- dringlich Nutzungsberechtigte
Voraussetzung für eine Förderung:
- Beim Objekt muß es sich um eine Gebäude handeln, das entsprechend der Stmk. Bauordnung errichtet wurde.
- Es müssen alle zivilgerichtlichen Erfordernisse, insbesondere erforderliche Zustimmungserklärungen zur Errichtung der Anlage erfüllt werden, sowie allfällige erforderliche behördliche Bewilligungen für die Errichtung der Anlage durch den Förderungswerber eingeholt werden.
- Die Orientierung der Anlage muß den örtlichen Vorraussetzungen zur optimalen Nutzung der eingestrahlten Sonnenenergie entsprechen.
- Die Solaranalge muß den geltenden Normen entsprechen.
- Der Förderungswerber muß sich verpflichten, daß
a) die errichtete Solaranalge nur im Notfall oder bei technischen Gebrechen außer Betrieb genommen wird;
b) für den Fall der Nichteinhaltung der in diesen Richtlinien normierten Verpflichtungen der gewährte Zuschuß zurückzuzahlen ist;
c) eine allfällige Kontrolle durch die Förderungsstelle oder einer von dieser beauftragten Person, jederzeit nach Voranmeldung, Zugang zur Anlage zu gewähren ist.
Bei Nichteinhaltung der oben angeüfhrten Auflagen muß der gewährte Zuschuß vom Förderungswerber zurückbezahlt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses besteht nicht.
Ein Ansuchen um Gewährung der Förderung ist formlos unter Vorlage der bezahlten Rechnungen an die Gemeinde zu richten.
