Wohnbauförderung der Gemeinde
Siehe auch: Grundstücke und Bebauungspläne
Siehe auch: Förderungen der Gemeinde
Der Gemeinderat ist sich einig, dass eine Änderung in der Bauförderung der Gemeinde für alle Gewerbebetriebe im selben Ausmaß zu gelten hat. Derzeit sieht die Bauförderung der Gemeinde Gabersdorf so aus, dass Bauwerber bei der Endkommission eine Bauförderung pro anrechenbarer Fläche erhalten, höchstens jedoch ? 2.180,19 (ATS 30.000,--). Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Bauförderung mit Wirksamkeit 1.9.2000 so abzuändern, dass
Mit dem Inkrafttreten des Stmk. Baugesetzes wurden die Gemeinden verpflichtet eine Bauabgabe einzuheben. Um den Bauwerbern diese zusätzliche finanzielle Belastung zu erleichtern, beschloss der Gemeinderat eine Wohnbauförderung bzw. Betriebsförderung in nachstehender Höhe auszubezahlen:
Wohn- u. Betriebsbauten ? 7,27 (ATS 100,--)/m² anrechenbarer Fläche, höchstens ? 2.180,19 (ATS 30.000,--).
Für gewerbliche Betriebe ab einer anrechenbaren Fläche von 500 m² wird der Höchstbetrag von ? 2.180,19 (ATS 30.000,--) unwirksam. In solchen Fällen beträgt die Wohnbauförderung 50 % von der zu entrichtenden Bauabgabe.
Für Neben- u. landw. Gebäude ? 1,82 (ATS 25,--)/m² anrechenbare Fläche
Die Förderung wird bei Erteilung der Benützungsbewilligung ohne zusätzliches Ansuchen des Bauwerbers, zur Auszahlung gebracht.

